Geschützte Landschaftsteile, Naturdenkmale, Naturhöhlen

 

Geschützte Landschaftsteile

Kleinräumige, naturnah erhaltene Landschaftsteile oder Kulturlandschaften, die das Landschafts- und Ortsbild besonders prägen, die zur Belebung oder Gliederung des Landschafts- und Ortsbildes beitragen oder die für die Erholung der Bevölkerung bedeutsam sind, können von der Landesregierung durch Verordnung zum geschützten Landschaftsteil erklärt werden. Im Burgenland trägt nur eine Fläche diese Schutzkategorie.

Geschützter Landschaftsteil Lahnbach

Naturdenkmale

Quercus robur Josef Weinzettl

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Naturdenkmalen können durch Bescheid der Behörde erklärt werden:

a) Naturgebilde, die wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit, wegen ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaft verleihen oder wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen

oder kulturellen Bedeutung erhaltenswürdig sind oder

b) kleinräumige Gebiete, die für den Lebenshaushalt der Natur, das Kleinklima oder als Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten besondere Bedeutung haben (Kleinbiotope)

oder in denen seltene oder wissenschaftlich interessante Mineralien oder Fossilien vorkommen (Hicke 1996).

Eine Liste der Naturdenkmale im Burgenland findet man hier.

Eine Liste der durch Naturdenkmale geschützten Arten findet man hier.

Naturhöhlen

Unterirdische Hohlformen, die durch Naturvorgänge gebildet wurden und ganz oder überwiegend vom anstehenden Gestein oder Erdreich umschlossen sind (Naturhöhlen), sind nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnittes geschützt.

Eine Liste der Höhlen im Burgenland findet man hier.

Grafenlucke Winden Josef Weinzettl


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschützte Lebensräume

Rochuskapelle Stefan Weiss

 

Geschützte Lebensräume dienen der Bewahrung, Entwicklung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Anhang I und im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen angeführten und im Burgenland gefährdeten, natürlichen Lebensraumtypen von besonderem Interesse sowie die angeführten Arten durch Ausweisung von geeigneten Lebensräumen (Hicke 1996).

Geschützte Lebensräume:

Hölzlstein

Mattersburger Kogel

Rochuskapelle und Hetscherlberg

Stotzinger Heide

Weißes Kreuz

Oberwart – Wehoferbach

Neckenmarkt – Ried Hussy

Zitiervorschlag:
Weiss S., 2015: Schutzgebiete. – In: Fischer M. A. & al., Burgenlandflora – Die Pflanzenwelt des Burgenlands Online. – Eisenstadt: Naturschutzbund Burgenland.