Europaschutzgebiete

 

Karte Natura 2000 Gebiete

Mit der gesetzlichen Regelung von Europaschutzgebieten wurden zwei Richtlinien der europäischen Union verankert. Es handelt sich um die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (die sogenannte Fauna-Flora-Habitat- oder FFH-Richtlinie) und um die Richtlinie 79/409/EWG zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (die sogenannte Vogelschutzrichtlinie). Ziel ist die dauerhafte Erhaltung der Artendiversität in Europa. Für die genannten Gebiete gilt ein Verschlechterungsverbot, was besagt, dass alle Eingriffe, die dem Schutzziel eines Gebietes zuwiderlaufen, vermieden werden müssen. Im Einzelnen haben zu unterbleiben:

  • Intensivierung der Flächennutzung
  • Veränderung der typischen Landschaft (Entfernung von Hecken, Feldgehölzen)
  • Aufgabe der traditionellen Nutzung, insbesondere von Grünland
  • Beunruhigung störungsempfindlicher Arten
  • Kulturumwandlung durch Aufforstung offener Landschaften

Falls ein Natura-2000-Gebiet durch ein Projekt gefährdet ist, muss eine Verträglichkeitsprüfung die Beeinträchtigung abwägen. Wenn dem Projekt nicht zugestimmt werden kann, müssen Alternativlösungen gesucht oder Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden. Für die Finanzierung des Netzwerkes Natura 2000 gibt es eine Reihe von Möglichkeiten durch diverse EU-Fonds. Das am häufigsten genutzte Finanzierungsinstrument ist LIFE–Natur und die EU-Verordnung zur Förderung und Entwicklung des ländlichen Raumes. Die Strukturfonds EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), LEADER+ (Liaisons Entre Actions de Développement de l‘Economie Rurale = Verbindungen zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) und INTERREG (Integration der Regionen im europäischen Raum) werden ebenfalls erfolgreich für Natura 2000 eingesetzt, aber ihre Nutzung ist hauptsächlich auf Ziel-1-Regionen – wie z. B. Burgenland – begrenzt. Wissenschaftliche Forschungen und Monitoring-Programme werden ebenfalls durch diese Förderschienen finanziert. Das Burgenland verfügt über 10 Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie und drei nach der Vogelschutzrichtlinie. Mit 105.997 ha Gesamtfläche umfassen die Natura-2000-Gebiete derzeit 25,14 % der Landesfläche (Koó 2003). Viele der Gebiete haben zusätzlich den Status eines Landschafts- oder Naturschutzgebiets.

Karte der Europaschutzgebiete des Burgenlandes (als pdf)

Europaschutzgebiete (Natura-2000-Gebiete):

Auwiesen Zickenbachtal

Bernstein–Lockenhaus–Rechnitz

Frauenwiesen und Johannisbach Leithaprodersdorf

Hangwiesen Rohrbach–Loipersbach–Schattendorf

Lafnitzauen

Lange Leitn Neckenmarkt

Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel

Nickelsdorfer Haidel

Nordöstliches Leithagebirge

Parndorfer Heide

Siegendorfer Puszta und Heide

Südburgenländisches Hügel- und Terrassenland

Vogelschutzgebiet Mattersburger Hügelland

Vogelschutzgebiet Parndorfer Platte–Heideboden

Zurndorfer Eichenwald und Hutweide

Waasen-Hanság