Seit 2015 wird im Auftrag des Landes Burgenland das Bibermanagement durch den Naturschutzbund Burgenland umgesetzt. Ziel ist es, ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben von Menschen und Biber zu fördern und gleichzeitig den langfristigen Schutz dieser ökologisch wertvollen Tierart sicherzustellen.
Das Bibermanagement ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Biber und gilt als Schnittstelle zur Landesregierung. Gemeinden, GrundeigentümerInnen, BewirtschafterInnen sowie alle interessierten Personen erhalten kostenlose Information, fachliche Beratung und Unterstützung bei biberbedingten Fragestellungen.
Neben der laufenden Beratung und Bearbeitung von Konfliktfällen werden im Rahmen des derzeit laufenden Projektes (April 2026 bis März 2027) weitere wichtige Aufgaben umgesetzt. Dazu zählen:
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Erstellung eines Managementplans für das Burgenland
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Aufbau eines Gesundheitsmonitorings über die Biberpopulation im Burgenland
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Entwicklung einer Online-Datenbank zur einfacheren Erfassung und Verwaltung von Konfliktfällen
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Prävention. Durch Information, Aufklärung und den Einsatz geeigneter Schutzmaßnahmen sollen Konflikte möglichst vermieden werden, bevor sie entstehen.
Ist ein Eingreifen dennoch erforderlich, erfolgt dieses nach dem Grundsatz:
„So viel Schutz wie möglich – so viel Eingriff wie nötig.“
Je nach Situation erfolgt die Konfliktlösung nach einem stufenweisen Vorgehen:
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Prävention: Information und Beratung sowie vorbeugende Maßnahmen (z. B. Einzelbaumschutz oder Elektrozäune ,…)
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Eingriffe in den Lebensraum: Manipulation am Biberdamm, Biberbau
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Eingriffe in die Population: nur als letzte Möglichkeit und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Fallenfang mit Freilassung oder Tötung
Rechtliche Situation
Der Biber ist durch die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Anhang II und IV) sowie durch das Burgenländische Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz (NG 1990) streng geschützt.
Eingriffe an Biberdämmen sowie Maßnahmen an der Population im Burgenland dürfen ausschließlich auf Grundlage einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung der Landesregierung erfolgen.
